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WORLDDIDAC Basel | FAQ | 13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?
13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?

13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?

Ja. Nach Messeschluss ist jeder Anlass am Ausstellerstand sowie der Aufenthalt generell innerhalb des Messegeländes bewilligungspflichtig. Bitte beantragen Sie die Bewilligung bei der Messeleitung per e-Mail.

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