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3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?

3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?

Ja. Bei mehrstöckigen Ständen kostet die Fläche ab dem 1. Stock 60% des Grundflächenpreises. Doppelstöckige Stände müssen der Messeleitung zur Bewilligung eingereicht werden.

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