3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?
3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?
Ja. Bei mehrstöckigen Ständen kostet die Fläche ab dem 1. Stock 60% des Grundflächenpreises. Doppelstöckige Stände müssen der Messeleitung zur Bewilligung eingereicht werden.