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WORLDDIDAC Basel | Aussteller Service | FAQ | 3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?
3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?

3. Ist der Bau eines Obergeschosses kostenpflichtig?

Ja. Bei mehrstöckigen Ständen kostet die Fläche ab dem 1. Stock 60% des Grundflächenpreises. Doppelstöckige Stände müssen der Messeleitung zur Bewilligung eingereicht werden.

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